Qualifizierungschancengesetz & Qualifizierungsgeld – Zukunft sichern für Beschäftigte und Unternehmen
Das Qualifizierungschancengesetz fördert seit 2019 die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildungsstand oder Betriebsgröße. Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen fit für den digitalen Wandel zu machen und Unternehmen dabei zu unterstützen, qualifiziertes Personal zu sichern.
Zum 1. April 2024 wurde das Gesetz im Rahmen des „Weiterbildungsgesetzes“ reformiert: Jetzt profitieren insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen durch feste Förderhöhen und bis zu 100 % Lohnkostenerstattung. Zusätzlich gibt es das Qualifizierungsgeld, das bei längeren Weiterbildungen den Lohn ersetzt – unabhängig von den Kurskosten.
Wichtig: Anders als beim Bildungsgutschein erfolgt die Förderung hier nicht über einen Gutschein, sondern über direkte Zuschüsse an den Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit.
Maßnahmekosten (Kursgebühren): können je nach Unternehmensgröße ganz oder teilweise übernommen werden (bis zu 100 % bei kleinen Betrieben).
Lohnkosten: werden ebenfalls ganz oder teilweise erstattet, sodass Beschäftigte während der Weiterbildung abgesichert sind.
Überblick
Für wen? Beschäftigte und Arbeitgeber aller Betriebsgrößen
Ziel: Fachkräftesicherung & Qualifizierung im digitalen Strukturwandel
Vorteile:
Arbeitnehmer:innen: Weiterbildung mit gesichertem Einkommen
Arbeitgeber:innen: Zuschüsse für Lehrgangs- und Lohnkosten, Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung
So geht’s: Beratung über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit → Antragstellung durch den Arbeitgeber → Start nach Genehmigung
Lassen Sie sich persönlich beraten, um herauszufinden, welche Förderoptionen am besten zu Ihrer Situation passen. Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
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