Qualifizierungschancengesetz & Qualifizierungsgeld – Zukunft sichern für Beschäftigte und Unternehmen


Das Qualifizierungschancengesetz fördert seit 2019 die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildungsstand oder Betriebsgröße. Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen fit für den digitalen Wandel zu machen und Unternehmen dabei zu unterstützen, qualifiziertes Personal zu sichern.

 

Zum 1. April 2024 wurde das Gesetz im Rahmen des „Weiterbildungsgesetzes“ reformiert: Jetzt profitieren insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen durch feste Förderhöhen und bis zu 100 % Lohnkostenerstattung. Zusätzlich gibt es das Qualifizierungsgeld, das bei längeren Weiterbildungen den Lohn ersetzt – unabhängig von den Kurskosten.

Wichtig: Anders als beim Bildungsgutschein erfolgt die Förderung hier nicht über einen Gutschein, sondern über direkte Zuschüsse an den Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit.

Maßnahmekosten (Kursgebühren): können je nach Unternehmensgröße ganz oder teilweise übernommen werden (bis zu 100 % bei kleinen Betrieben).

Lohnkosten: werden ebenfalls ganz oder teilweise erstattet, sodass Beschäftigte während der Weiterbildung abgesichert sind.

Überblick                           

Für wen? Beschäftigte und Arbeitgeber aller Betriebsgrößen

Ziel: Fachkräftesicherung & Qualifizierung im digitalen Strukturwandel

Vorteile: 

Arbeitnehmer:innen: Weiterbildung mit gesichertem Einkommen

Arbeitgeber:innen: Zuschüsse für Lehrgangs- und Lohnkosten, Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung

So geht’s: Beratung über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit → Antragstellung durch den Arbeitgeber → Start nach Genehmigung

Lassen Sie sich persönlich beraten, um herauszufinden, welche Förderoptionen am besten zu Ihrer Situation passen. Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.

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